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ab
18 oder ab 17 Jahren
bei begleitendem Fahren BF 17
Berechtigt
zum Führen von KFZ bis 3,5 t z.G.
und einem Anhänger über 750 kg z.G.
oder wenn die z.G. des Anhängers größer ist
als die Leermasse des ziehenden KFZ,
oder wenn beide z.G. zusammen größer als 3,5 t sind.

Theoretischer
Unterricht:
Keiner
( keine theoretische Prüfung )
Praktischer
Unterricht:
Übungsstunden
nach Bedarf
Sonderfahrten:
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt
Praktischer
Prüfung
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