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ab
18 Jahren
berechtigt
zum Führen von Krafträdern mit max. 25 KW / 34 PS Leistung
und einem
Leistungsgewicht von mind. 6,25 KG / KW (auch mit Beiwagen)

Theoretischer
Unterricht:
12 Doppelstunden
allgemeiner Unterricht (6 Std. bei Erweiterung)
4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praktischer
Unterricht:
Übungsstunden
nach Bedarf
Sonderfahrten:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Bei einer Erweiterung
der Klasse A1 oder der Klasse 4 (vor den 1.4.1980 erteilt), verringern
sich die Sonderfahrten auf:
3 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrt
Theoretische
und praktische Prüfung
(Nach 2 Jahren automatische Umschreibung auf die Klasse A unbeschränkt)
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